8621 Zamárdi, Eötvös u. 15/1.   |   +36 84 545 800   |   info@wellamarin.hu

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Daten- Schutz

Die gegenwärtige Nutzungsbedingung bestimmt die Nutzung der von Wellamarin GmbH betriebenen Daten, die mit der Tätigkeit von Hotel Wellamarin****Superior (als Hotel) vund mit der Tätigkeit von Gastgeber-und Dienstleister- Bereich verbunden sind. Das Hotel hält den Schutz der persönlichen Angaben sehr wichtig. Gemäß der Geltenden Rechtsnorm behandelt das Hotel die persönlichen Angaben, die während der Kontaktaufnahme mit dem Hotel, während der Beanspruchung der Hoteldienstleistungen und während der Nutzung der Hotelwebseiten (wellamarin.hu, wellamarin.com, wellamarin.de; blackandorangewellness.hu; scalaetterem.hu; bohembowlingcafe.hu; goblengrillbar.hu; konferenciaeswellness.hu;zusammen Webseite) zur Verfügung gestellt werden. Das Hotel besorgt die Sicherheit der persönlichen Angaben, macht die technischen, organisatorischen Maßnahmen, und gestaltet die Verfahrensvorschriften, die zur Einhaltung des Justizmitteilungsgesetzes notwendig sind.

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Kontakt

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Name:WELLAMARIN GmbH
Adresse:8621 Zamárdi, Eötvös Strasse 15/1.
Telefonnummer:+36 84 545-800
E-mail:info@wellamarin.hu
Webseite:www.wellamarin.hu
Firmenbuchnummer:14-09-304837
Steuernummer:12774742-2-14
Vertreter:Judit Anna Purman
Registrierte Dienststelle:Komitat von Somogy Firmengericht

Die obene Tabelle erhaltet Informationen auch übern dem Fersehenschirm. Die Tabelle ist nach recht und link bewegend übersichtig.

Webseite

Webseite

Während des Aufsuchens der von Ihnen funktionierenden Webseite stellt das Hotel die IP Adresse und die persönliche Angabe des Anwenders  nicht fest. Die als technisch festgestellten Angaben, die im Laufe des Betriebs des Systems bestimmt wurden, sind die Angaben des einloggenen  Computers von Anwender, die während der Beanspruchung der Dienstleistungen verursacht werden und die von dem System des Anwenders als automatisches Ergebnis des technischen Prozess festgestellt werden.
Die automatisch festgestellten Angaben werden vom System ohne das getrennte Manifest und Tätigkeit des Anwenders am Antritt und Austritt automatisch gebucht. Diese Angaben können mit anderen benutzten persönlichen Angaben und mit der Ausnahme der von dem Gesetz vorgeschriebenen Vorfälle nicht verbunden werden.

Das Hotel hat nur den Zugriff zu diesen Angaben.
Das Ziel der automatisch festgestellten Angaben sind die Folgenden:

  1. die Sicherung der an der Hotelwebseite erreichbaren Dienstleistungen und die Darstellung des persönlichen geschnitten Gehalts und der Werbungen
  2. Statistikherstellung bedeutet, dass die Angaben in einer summierten Form verbracht werden. Diese Statistik enthält keinen Name und keine Angaben des Anwenders, die zu einer Identifikation geignet sind.
  3. Die technische Entwicklung des informatischen Systems
  4. Den Schutz des Rechts von Anwender, Analyse des aufgenutzten Gebrauchs

Der html Code der von dem Hotel funktionierten Webseite ist wegen der webanalysischen Messungen unabhängig und kann Bezüge, die aus- und in äußerem/n Server kommen/gehen, enthalten. Die Messungen erstrecken sich auf die Verfolgung der Konversionen. Der webanalitysche Dienstleister behandelt die Angaben, die nicht persönlich sind und nicht zur Identifikation einzelner Personen geeignet sind. (Diese Angaben sind nur mit der Ährenlese verbunden sind.
Google Inc behandelt derzeit die webanalistyschen Dienstleistungen (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043) im Rahmen von Google Analytics.
Das Hotel kann die von den Anwendern zugänglichen Angaben verbrauchen, um Anwender-Gruppen zu bilden und für diese Gruppe auf der Hotelwebseite gezielten Inhalt /Werbungen darzustellen.
Die während der Funktion des Systems automatisch , technisch befestigten Angaben werden ab ihrer Generierung bis einen begründeten Zeitraum gelagert (wegen des Geschichtspunkts  der Funktion des Systems). Das Hotel sichert, dass diese automatisch befestigten Angaben mit anderen persönlichen Angaben nicht verbunden sind (außerhalb die vom Recht verbindlichen Vorfälle).

WEB200 Internet Média GmbH (7400 Kaposvár, gróf Apponyi Albert Straße. 17.)  liefert der Hotelwebseite den Speichrraum und macht das Datenerfassungsystem, das mit Bezug auf  die Funktion der Webseite ist.

Cookie

Nachfrage und Angebot

Nachfrage und Angebot

Nachfrage und Angebot

Im Fall der Nachfrage oder Angbebotsnachfrage, die in der Webseite, durch Telefon oder als persönlich passiert, sollen sie außerdem der Daten des Aufenthalts die folgenden Angaben eingeben: Name, E-mail, Telefonnummer. Das Ziel von Datenmanagement ist die Folgenden: Kontaktaufnahme und Kontaktpflege mit der Personen, die sich für die Hoteldienstleistungen interessieren (im Nachfolgenden: Der Anwender); Orientierung der Anwender und Sendung der Angeboten. Das Hotel behandelt die persönlichen Angaben unter dem Aufenthalt des Ziels von Datenmanagements, so im Fall der Angebotsnachfrage behandelt das Hotel diese Daten, von der Ankunft rechnend bis 30 Tagen, und bis den Anwender bietet seine Daten zu löschen oder bis er entzieht die Verwendung seiner persönlichen Daten. Die Rechtsgrundlage des Datenmanagements ist der Zuschuss des Betroffeners. Das Hotel stellt das Telefongespräch nicht fest.

Reservierung

Reservierung

Unsere Gäste können Zimmer durch E-mail, Telefon, als persönlich oder mit Hilfe unseres in der  Hotel-Webseite befindenen Systems reservieren. Das Datenmanagement des Anwenders wird durch die entsprechend informierte Deklaration des Anwenders, die zu der Reservierung wichtig ist, erfolgt. Die Rechtsgrundlage von Datenmanagement ist nach dem . a) Punkt der (1) Einl. des 5.§von  Info. Gb.: der freiweilligen Zuschuss des Betroffeners und die 2. Einleitung von 2000. jährliches Recht des 169. §, die sich um die Rechnungswesen handelt.

Im Fall von einer Zimmerreservierung sollen Sie außerdem der Daten des Aufenthalts noch die folgenden persönlichen Daten angeben: Vor-und Nachname, Telefonnummer, E-mail, das Passwort der vorherigen Registration, Rechnungsadresse, die Nummer und der Termin der Transaktion, der Inhalt des Zahlungsbelegs, Kundekode; im Fall von Mehrwertsteuerrchnung sind wichtig noch den Name, Adresse und Steuernummer. Die Dauer des Datenmanagements ist 8 Jahre. 
Das Hotel benutzt diese Daten zu der Verwaltung der Zimmer-Reservierung, der Kontaktpflege des Anwenders, der Registrierung und Erfüllung der Zimmer-Reservierung, der Dokumention der Bezahlung, der Erfüllung der finanziellen Verpflichtung. Das Ziel des Datenmanagaments ist weiterhin die Identifikation des Anwenders, der die Hoteldienstleistung beansprucht, und die Erfüllung der bestellten Dienstleistung, die Aussendung der Nachrichten, Rechnungserfassung, die Registrierung des Anwenders (um das Hotel die Gäste voneinander unterscheiden zu können).

Das Hotel behandelt die persönlichen Angaben unter dem Aufenthalt des Ziels von Datenmanagement. In erster Linie behandelt das Hotel die Daten unter dem Termin-Aufenthalt des mit dem Anwender verbundenen vertraglichen Rechtsverhältnis (am Ende dieses Zeitraums werden die von dem Betroffener gegebenen Daten gelöscht). Das Datenmanagement behandelt die Daten, die zu ihrer Arbeit am wichtigsten sind (im Fall von der Aufbewahrungsverpflichtung, die durch um 169. § von das Rechnungswesen handelnde 2000. jährliche Gesetzbuch),bis die Daten von den Anwendern gelöscht werden oder der Anwender ihren Zuschuss entzieht.

NetHotelBooging GmbH (8200 Veszprém, Boksa Platz 1/A) sichert den technologischen Hintergrund des Online-Reservierungssystems, wer als Datenverarbeiter die Angaben der ankommenden Reservierungen summiert und lagert diese ankommenden Reservierungen an ihrem eigenem System und bestätigt die Reservierungen mit der Hilfe ihres eigenen Online-Systems.

Elektronischer Nachrichtsbrief

Elektronischer Nachrichtsbrief

Elektronischer Nachrichtsbrief

Wenn der Anwender sich auf den Nachrichtsbrief des Hotels einschreiben, schickt das Hotel dem Anwender maximal einmal pro Woche einen Nachrichtsbrief. Das Hotel probiert aufgrund der früheren Reservierungen ein entsprechende Angebot den Lesern zusammenstellen. Mit der registrierung des Nachrichtsbrifes trägt der Anwender dazu bei, dass das Hotel ihre zu diesem Prozess notwendigen persönlichen Angaben behandelt. Zu der Registrierung des Nachrichtsbriefes sind die folgenden Angaben notwendig: Name, Adresse, Telefonnummer, E-mail und Interesse, um die Nachrichten zu versenden. Das Hotel behandelt die Angaben dahin, der Anwender ihre Daten löschen will oder ihren Zuschuss entzieht. Die Möglichkeit des Austragens wird mit einem im Nachrichtsbrief befindenen direkten Link sichert. Das Löschen der persönlichen Daten erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen. Die Rechtsgrundlage des Datenmanagements ist die 5. Einleitung von 6. § des 2008 jährliche XLVIII.Werbungsrechts, das sich um den freiwilligen Zuschuss des Betroffeners und die grundlegenden Voraussetzungen der Werbungen handelt. Der Anwender ist verantwortlich für die Glaubwürdigkeit der angegebenen persönlichen Daten. Den technologischen Hintergrund der Nachrichtssendung sichert die WEB200 Internet Média GmbH. (7400 Kaposvár, gróf Apponyi Albert Str. 17.) , die als Datenverarbeiter in ihrem Server die Angaben der Anwender lagern und sie macht auf ihrer Online-Seite die Nachrichtssendung möglich. Die mit dem Nachrichtsbrief verbundenen Datenpflege wurde bei Internationaler Datenschutz und Informationfreihet Amt angemeldet. Die Registriernummer der Datenpflege ist: NAIH-113232/2017.

Elektornisches Observator-System

Elektornisches  Observator-System

Elektornisches Observator-System

Das Hotel funktioniert ein Bereichobservator-System (Kamera), das sich im kommunalen Bereichen und in Fluren des Hotels befindet, wegen den Gründen der Sicherheit und des Vermögenschutzes. Die Kameras festigen immer Fotos ohne Stimme über die kommunalen Bereichen. Darauf macht das Hotel die Aufmerksamkeit mit einer kleinen Plakat, die sich auf der Pult der Rezeption befindet. Die Rechtsgrundlage des Datenmanagements ist der freiwillige Zuschuss des Betroffeners und die (1) Einleitung von 25 § des 2005. jährlichen CXXXIII. Gesetzes. Die Betroffener sind bei der Fixage des Kamerafotos: die Personen, die in der direkten Nähe des Kamerablickfelds sind. Das System speichert die Kamerafotos in den Server des Hotels ab. Die Dauer der Aufbewahrung von Kamerafotos ist maximal 30 Tage nach dem 31 § des 2005. jährlichen CXXXIII. Gesetzes. Die wegen des Vermögensschutzes und der Sicherheit passierten Fotofixage gilt als Datenmanagement, deshalb wurde diese Tätigkeit bei Internationalen Datenschutz und Informationfreiheit Amt angemeldet.
Die Registriernummer der Datenpflege ist: NAIH-113326/2017.

Anderes Datenmanagement

Anderes Datenmanagement

In dieser Vorschrift geben wir Information über die nicht aufgeführten Datenmanagement bei der Datenaufnahme.  Wir möchten unseren Gästen darüber informieren, dass das Hotel aufgrund der Ermächtigung der Gericht, des Staatsanwalts, des Untersuchungsbeamtes, des Regelverstoßbeamtes,  des Verwaltungsbeamtes, des Datenschutzes und des Gesetzes wegen  des Informationsgebens, der Datenmitteilung, der Bereitstellung der Dokumente anderen  Organen aufgesucht werden kann.
Das Hotel gibt den Behörden (nur in deisem Fall, wenn die Behörde das pünktliche Ziel und den Kreis der Daten bestimmt hat) die persönlichen Daten, um das Ziel der Ansuchung zu verwirklichen.

Das Hotel prüft die bekommenen persönlichen Daten nicht. Die persönliche Daten gegebene Person ist verantwortlich für die Gemäßheit der gegebenen Daten. Der Anwender, wenn er seine E-mail Adresse gegeben hat, ist verantwortlich dafür, dass er eine Dienstleistung aus der gegebenen E-mail Adresse in Anspruch nimmt. Die Verantwortungen des Eintritts mit einer gegebenen E-mail Adresse belästigt den Anwender, der diese E-mail Adresse registriert hat. Wenn der Anwender nicht seine persönlichen Daten angibt, dann soll er den Zuschuss des Betroffeners besorgen.

Die Mitarbeiter, die mit dem Hotel einen Arbeitsvertrag gebunden haben, sind berechtigt zu der Erkenntnis der persönlichen Angaben.

Überleitung der Daten

Überleitung der Daten

Das Hotel übergibt persönliche Daten der dritten Person nur mit dem Zuschuss des Anwenders. Es bezieht sich auf die verbindliche Datenüberleitung aufgrund des Gesetzes. Mit der Beanspruchung der Hoteldienstleistung trägt der Anwender dazu bei, dass das Hotel den Anwender über die Änderung der Dienstleistungen unmittelbar oder sofort informiert. Das Hotel als Datenbehandler ist berechtigt die alle zur Verfügung stehende und von ihm gesetzmäßig lagerte Angabe der Behörden zu überleiten.

Das Gesetz und die rechtskräftige ämtliche Verpflichtung verpflichtet sich dem Hotel zu der Datenüberleitung. Das Hotel kann verantworlich für die Folge der Datenüberleitung nicht gewesen werden.

Wenn das Hotel die Bewirtschaftung oder Nutzung der Inhaltdienstleistung, die sich in der Hotelwebseite befindet, teilweise oder insgesamt anstatt WEB200 Internet Media GmbH einer dritten Person übergibt. Das Hotel darf diese von ihm behandelten persönlichen Daten der dritten Person ohne einen Zuschuss an weiteren Behandlung übergeben. Diese Datenüberleitung dient das durchgängige Wesen der Registration von den schon registrierten Anwender. Die Datenüberleitung soll aufgrund der Gesetze des Datenmanagements und der Datensicherheitbenachteiligen, die in dem gültigen Text der gegenwärtigen Vorschrift geschrieben wurde, dem Anwender nicht benachteiligen.

Die Sicherheit des Datenmanagements

Die Sicherheit des Datenmanagements

Das Hotel geht mit der größten Sorgfältigkeit gelegentlich der Behandlung und der Speicherung der persönlichen Daten vor. Das Hotel verwendet im Bereich der informatischen Sicherheit die wirksamesten und modernsten Mittel und Verfahren.

Das Hotel ist verpflichtet die Prozesse des Datenmanagements zu planen und durchzuführen, dass es die Privatsphäre der Betroffener schützt.

Das Hotel und der Datenverarbeiter sind verpflichtet für die Sicherheit der Angaben zu sorgen. Weiterhin sind sie verpflichtet die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die prozessualen Vorschriften zu schaffen und zu gestalten, die für die Info- und Angabe, und Geheimnisschutz- Regeln wichtig sind, um sie zu erzwingen.

Die Angaben sollen mit der entsprechenden Maßnahmen geschützt werden, besonders :
- der unberechtigte Zuschus
- die unberechtigte Änderung
- die unberechtigte Überleitung
- die unberechtigte Veröffentlichkeit
- das unberechtigte Löschen
- die unberechtigte und zufällige Vernichtung und Beschädigung
- die Verfügbarkeit, die sich aus der technischen Änderung ergibt.

Man soll den Schutz des in den verschiedenen Unterlagen elektronisch behandelten Datenbestands mit einer entsprechenden technischen Lösung sichern, um die in den Unterlagen speicherten Angaben ( außer das Recht es ermöglicht) unmittelbar nicht verknüpfbar sein zu werden und zu den Betroffenern nicht zuweisbar sein zu werden.

Während der automatisirten Verarbeitung der persönlichen Angaben sichern der Datenbehandler und der Datenverarbeiter mit weiteren Maßnahmen

  1. die Verhinderung der unberechtigten Datenangabe
  2. die Verhinderung der mit der Hilfe der Datenangabe-Einrichtung passierenden Nutzung
  3. Man soll kontrollieren und bestimmen, dass die persönlichen Daten mit der Nutzung der Datenangabe-Einrichtung welchem Organ überleitet werden dürfen.
  4. Man soll kontrollieren und bestimmen, dass die persönlichen Daten von wem und wann in dem automatischen Datenverarbeiter-System eingegeben werden.
  5. die von der Betriebsstörung passierenden Wiederherstellung des installierten Systems
  6. Man soll eine Meldung über die während der automatisierten Verarbeitung auftretenden Probleme machen.

Der Datenbehandler und der Datenverarbeiter sollen auf die jeweilige Entwicklung der Technik während der Bestimmung und Verwendung der die Sicherheit der Daten dienenden Maßnahmen Rücksicht  nehmen.

Man soll aus mehreren möglichen Lösung des Datenmanagements das wählen, welches den höheren Niveau-Schutz der persönlichen Daten sichert. (außer, wenn es eine unverhältnismäßige Schwierigkeit für den Datenverarbeiter bedeutet)

Das Hotel wählt und betrieb die durch die Leistungserstellung verwendeten technischen Mittel zu der Behandlung der persönlichen Angaben, dass die behandelten Angabe:

  1. für die Bevollmächtiger erreichbar sein wird (zur Verfügung stehen)
  2. deren Glaubwürdigkeit und Beglaubigung gesichert wird (Glaubwürdigkeit des Datenmanagements)
  3. deren Konstante vertretbar ist (Datenintegrität)
  4. gegen den unberechtigten Zugang geschützt werden muss (Verttrautheit der Angabe)

Das Hotel sorgt für den Schutz der Sicherheit von Datenmanagement mit der technischen, organisierten und organisatorischen Maßnahmen, die den gelegentlich des Datenmanagements auftretenden Risiken ein entsprechendes schützendes Niveau bieten.

Das Hotel bewahrt während des Datenmanagements:

  1. die Heimlichkeit: sie schützt die Information davor, dass nur diese Person den Zugang hat, die dazu berechtigt ist.
  2. die Unversehrtheit: sie schützt die Pünktlichkeit und Vollständigkeit der Methode von Verarbeitung und Information
  3. zur Verfügung Stehen: es sorgt dafür, dass der berechtigte Nutzer die gewünschten Angaben braucht, dann kann er zu den gewünschten Informationen zugreifen und die mit deiser verbundenen Mittel stehen zur Verfügung.

Die durch Internet abgesendeten elektronischen Nachrichten sind verletzungsanfällig unabhängig vom Protokoll gegenüber der netzlichen Bedrohung, die zu der unehrlichen Tätigkeit und zu der Offenbarung und Veränderung der Information führen können. Das Hotel macht alle von ihm gewarteten Vorsichtsmaßregel, um die abgesendeten elektronischen Nachrichten vor dieser Bedrohungen schützen zu können. Die Systeme werden vom Hotel beobachtet, um alle sicheren Unterschiede festzustellen und im Falle aller sicheren Maßnahmen mit einer Unterlage dienen zu können. Das Internet bietet allgemein bewusst keine 100% Sicherheit (Für die Anwender ist auch ein bekanntes Mittel). Das Hotel wird mit der Verantwortung für die von der unvermeidlichen Anfälle verursachten Schäden nicht getragen. Das informatische System und Netz des Hotels werden vor dem mit dem Computer unterstützten Betrug, Schüffelei, Sapotage, Vandalismus, Feuer und Hochwasser, Computervirus, Computer-Einbruch, und der zu Dienstaberkennung leitenden Angriffe geschützt. Das Hotel sorgt für die Sicherheit mit der serverstufigen und dienststufigen defensiven Maßnahme.

Gesetzte und deren Durchsetzung

Gesetzte und deren Durchsetzung

Die in der persönlichen Angaben passierten Änderung und der nach dem Löschen der persönlichen Angaben beanspruchenden Anspruch, der es in der registrierten E-mail Adresse gibt, können mit der durch die Post geschickten in dem Privatdokument bezeichneten schriftlichen Manifest mitgeteilt werden. Die früher gelöschten Angaben können nicht mehr hergestellt werden, wenn der Anspruch auf  das Löschen der persönlichen Angabe oder Modifikation erfüllt wurde.

Die Anwender können Informationen über die Behandlung ihrer persönlichen Angaben bitten. Das Hotel betrachtet eine durch E-mail geschickte Informationbitte als glaubhaft, wenn sie durch die registrierte E-mail-Adresse des Anwenders geschickt wird. Das Datenmanagement gibt dem Betroffener eine Information über die Angaben, die vom Datenmanagement verarbeitet wurden.  Weiterhin gibt es noch Informationen über die Quelle, Ziel, Rechtsgrundlage, Zeitraum,Name und Adresse des Datenverarbeiters, und die mit dem Datenmanagement verbundenen Tätigkeiten von Angaben. Man soll die Bitte um die Informationen durch E-mail (info@wellamarin.hu) schicken. Das Hotel ist berechtigt von der Eingabe des Antrags während der kürzesten Zeit (innerhalb von 30 Tagen) auf den Antrag des Betroffeners schriftlich zu antworten und die gebotenen Informationen zu geben.

Die früher geschriebene Information ist kostenlos, wenn der Anspruchsteller dem Datenverarbeiter in diesem Jahr keinen auf den gleichen Datenkreis bezüglichen Information-Antrag eingegeben hat. Anderseits kann man die Information nicht kostenlos bekommen. Man soll die schon gezahlte Aufwandsentschädigung refundieren, wenn man die Daten unrechtsmäßig behandelt hat oder der Information-Antrag wurde für Berichtigung geführt. Der Datenbehandler kann die Information des Betroffeners nur nach den in Info-Gesetzbuch bestimmten Fällen versagen.  Im Fall der Information-Versagung teilt der Datenbehandler dem Betroffener schriftlich mit, dass die Versagung aufgrund des Gesetzes erfolgt wurde. Im Fall vonVersagung der Aufklärung wird der Betroffener von dem Datenbehandler über die Möglichkeiten der gerichtlichen Abhilfemaßnahme weiterhin über die Möglichkeiten des Nationale Datenschutzes und der Informationsfreiheit Behörde. Der Datenbehandler informiert der Behörde über die abgelehnten Anträge jährlich bis 31. Januar folger das Berichtsjahr. Der Betroffener kann den Datenbehandler um die Korrektion seiner persönlichen Angaben und das Löschen und den Sperrbetrag seiner persönlichen Angaben bitten. (außer das verbindliche Datenmanagement).

Das Hotel verzeichnet eine Registrierung über die Datenüberleitung, um die Gesetzmäßigkeit der Datenüberleitung kontrollieren zu können und dem Betroffener darüber informieren zu können. Diese vom Hotel verzeichnete Registrierung enthält die Überleitung der von ihm behandelten Angaben und deren Zeitpunkt, die Rechtsgrundlage und Empfänger der Datenüberleitung, die Bestimmung der Grupper der übergeleiteten persönlichen Angaben und die andere im Gesetzbuch geschriebenen bestimmten Angaben.

Wenn die persönliche Angabe der Wirklichkeit nicht entspricht und die der Wirklichkeit entsprechende persönliche Angabe steht dem Datenbehandler zur Verfügung, dann berichtigt der Datenbehandler die persönliche Angabe.

Die persönliche Angabe soll gelöscht werden, wenn:

  1. ihrer Behandlung unrechtsmäßig ist;
  2. der Betroffener - nach der in dem Info-Gesetzbuch enthälten Gefassten- bitten

mangelhaft oder unrichtig ist und dieser Umstand kann rechtmäßig nicht justiziabel gewesen werden, aber nur in diesem Fall, wenn das Gesetz das Löschen nicht ausschließt;

  1. Das Ziel des Datenmanagements aufgehört ist oder der im Gesetz bestimmten Zeitpunkt der Abspeicherung der Angaben ist abgelaufen.
  2. das Gericht oder die Behörde es geordnet hat.

Die Verpflichtung des Löschens bezieht sich nach der in dem 4. Punkt bemerkten Einleitung nicht auf diese persönlichen Angaben, deren Datenträger gemäß der Rechtsvorschrift, die sich auf den Schutz der archivarischen Material bezieht, in die archivarische Verwahrung gegeben werden muss.

Anstatt dem Löschen sperrt der Datenbehandler die persönliche Angabe, wenn der Betroffener darum bittet oder nach den zur Verfügung steheneden Informationen kann man das voraussetzen, dass das Löschen die berechtigte Interesse des Betroffeners beleidigt. Die so gesperrte persönliche Angabe kann auschließlich bis behandelt werden, soweit dieses Ziel des Datenmanagements existiert, welche das Löschen der persönlichen Angabe ausgeschlossen hat.

Der Datenbehandler bestimmt die von ihm behandelte persönliche Angabe, wenn der Betroffener deren Richtigkeit und Pünktlichkeit diskutiert, aber die Unrichtigkeit und Unpünktlichkeit der diskutierten persönlichen Angabe können nicht eindeutig bestimmt werden.

Man soll über die Richtigkeit, Sperre, Bezeichnung und das Löschen den Betroffener und die Anderen informieren, denen die Angabe für das Ziel des Datenmanagements übergeleitet wurde. Die Benachrichtigung kann verzichtbar sein werden, wenn es die berechtigte Interesse des Betroffeners in Hinsicht auf das Ziel des Datenmanagements nicht beleidigt.

Wenn der Datenbehandler die Bitte des Betroffeners um die Richtigkeit, Sperre und Löschen nicht erfüllt, dann er teilt die tatsächlichen und rechtlichen Gründe der Ablehnung der um das Richtigkeit, Sperre und Löschen Bitte folger der Erhalt der Bitte innerhalb von 30 Tage mit. Im Fall der Ablehnung der um das Richtigkeit, Sperre und Löschen Bitte informiert der Datenbehandler den Betroffener über die Möglichkeiten der Wende an die gerichtliche Abhilfemaßnahme und die Behörde.

Man soll mit dem Betroffener vor dem Beginn der Datenbehnadlung mitteilen, dass die Datenbehandlung auf dem Zuschuss beruht und sie ist verbindlich.

Der Betroffener soll über die Tatsache, die mit seiner Datenbehandlung verbunden ist, vor dem Beginn der Datenbehnadlung eindeutig ausführlich und eindeutig informiert werden.
Diese Tatsachen sind:

  1. das Ziel und Rechtsgrundlage der Datenbehandlung
  2. die Person, die berechtigt zu der Datenbehandlung und der Datenverarbeitung ist
  3. der Zeitraum der Datenbehandlung
  4. wenn der Datenbehandler die persönlichen Angaben des Betroffeners aufgrund der (5) Einleitung des Gesetzbuchs, die sich im § befindet, behandelt
  5. die Personen, die die Angaben kennen können.

Die Auskunft erstreckt sich auf die Rechte, die mit der Datenbehandlung des Betroffeners verbunden sind, und auf die Möglichkeiten der Abhilfemaßnahme. Im Fall der verbindlichen Datenbehandlung kann die Information mit dem Hinweis der Veröffentlichung, die laut der früheren Einleitung gesetzliche Verordnungen enthält, passieren.

Der Betroffener kann gegen der Behandlung seiner persönlichen Angaben protestieren,

  1. wenn die Behandlung oder Überleitung der persönlichen Angaben für die Erfüllung der auf den Datenbehandler bezogenenVerpflichtung oder für die Durchsetzung der berechtigten Interesse des Datenbehandlers, des Datenangabers oder der dritten Person notwendig ist.
  2. wenn die Verwendung oder die Überleitung der persönlichen Angabe ein unmittelbares Geschäfterwerb ist, und sie erfolgt für das Ziel der veröffentlichen und wissenschaftlichen Forschung und
  3. Im in Gesetz bestimmten Fall

Der Datenbehandler untersucht den Wiederspruch von innerhalb des von der Eingabe der Bitte gerechneten kürzesten Zeit (innerhalb 15 Tage) auf Grund dessen, dass er die Frage seiner Begründetheit eine Entscheidung trifft und er informiert den Bewerber über seine Entscheidung schriftlich.

Wenn der Datenbehandler bestimmt die Begründetheit des Widerspruchs des Betroffeners, dann hört er die Datenbehandlung (inbegriffen die weitere Datenaufnahme und Datenüberleitung) auf und er sperrt die Angabe und er informiert diese Personen über den Wiederspruch, die Maßnahmen, den er schon die mit dem Wiederspruch betroffene persönliche Angabe überleitet hat und die sind verpflichtet im Interesse der Geltendmachung des Wiederspruchsrechts vorzugehen.

Wenn der Betroffener mit der Entscheidung des Datenbehandlers nicht einverstanden ist und wenn der Datenbehandler seine Notfrist verpasst, dann kann der Betrfoffener sich von der Mitteilung der Entscheidung und von dem letzten Tag der Notfrist innerhalb von 30 Tage nach dem 22. § des Info Gesetzbuchs an Gericht wenden.

Wenn der Datenempfänger die zu der Geltendmachung ihrer Rechte notwendigen Angaben wegen des Wiederspruchs des Betroffeners nicht bekommt, dann kann er sich gegen des Datenbehandlers an das Gericht innerhalb von 15 Tage, die von der Mitteilung der Notifikation gerechnet werden, nach dem 22 § des Gesetzbuchs wenden. Der Datenbehandler kann den Betroffener auch verklagen.

Wenn der Datenbehandler die Notifikation verpasst, dann kann der Datenempfänger von dem Datenbehandler über die Umstände, die mit dem Scheitern der Datenübergabe verbunden sind, bitten und der Datenbehandler ist verpflichtet die Aufklärung von der Einhändigung der Bitte der Datenempfänger innerhalb von 8 Tage zu geben. Im Fall der Bitte einer Aufklärung kann sich der Datenempfänger von dem von Eingabe der Aufklärung gerechneten Zeitpunkt oder innerhalb von 15 Tage gegen den Datenbehandler an das Gericht wenden. Der Datenbehandler kann den Betroffener auch verklagen.

Der Betroffener wendet sich an das Gericht im Fall der Beleidigung ihrer Rechte oder in dem in 21 § des Gestzbuchs bestimmten Fällen gegen den Datenbehandler. Das Gericht geht in diesem Fall außertourlich vor.

Der Datenbehandler ist verpflichtet zu beweisen, dass die Datenbehandlung der in der Gesetzvorschrift bestimmten Gefassten entspricht. Nach dem in der (5) und (6) Einleitung des 21 § des Info Gesetzbuchs ist der Datenempfanger verpflichtet die Gesetzmäßigkeit der für ihn passierten Datenüberleitung zu beweisen.

Die Beurteilung des Rechtshandels gehört dem Bereich des Gerichtshofs. Der Rechtshandel kann vor dem Gerichtshof nach der Wählung, dem Wohnort und dem Aufenthaltsort des Betroffeners betätigt werden. Bei dem Rechtshandel kann er auch Partner sein, wer keine Rechtsfähigkeit in dem Rechtshandel hat. Die Datenschutz Amt kann in den Rechtshandel in der Interesse des Obsiegens des Betroffeners eingreifen.

Wenn das Gericht das Ansuchan annimmt, dann wird sich der Datenbehandler zu der Angabe der Aufklärung; der Geltendmachung, Sperre, Löschen der Angabe; der Vernichtung der mit dem Datenverarbeitung verbundenen Entscheidung; die Beachtung des Wiederspruchsrechts des Betroffeners; der Ausgabe der im 21§ des Info Gesetbuchs bestimmten von dem Datenempfänger gebetenen Angabe verpflichtet.

Wenn das Gericht das Ansuchen des datenempfängers in den im 21§ des Info Gesetbuchs bestimmten  Fällen ablehnt, dann ist der datenbehandler berechtigt die persönliche Angabe des Betroffeners innerhalb von der Mitteilung des Urteils gerechneten 3 Tage zu löschen. Der Datenbehandler ist berechtigt auch die Angabe zu löschen, wenn sich der Datenempfänger an das Gericht innerhalb dem in der (5) und (6) Einleitung des 21§ des Info Gesetbuchs bestimmten Zeitpunkt nicht wendet.

Das Gericht kann die mit der Mitteilung der identifizierbaren Angaben des Datenbehandlers passierte Veröffentlichung als Urteil verordnen, wenn die Interessen des Datenschutzes und die im Gesetzbuch geschützten Rechte des Betroffeners es erfordert.

Der Datenbehandler ist berechtigt den Schaden, den er mit der unberechtigten Behandlung des Angaben des Betroffeners und mit der Verletzung der Forderung des Datenschutzes den Anderen verursacht hat, zu erstatten. Der Datenbehandler ist verantwortlich für den gegen den Datenempfänger verurschten Schaden. Der Datenbehandler wird vor der Verantwortung enthoben, wenn er beweist, dass die außer den Kreis der Datenbehandlung unüberwindlichen Ursache den Schaden verursacht hat. Man soll den Schaden nicht erstatten, wenn er aus dem bewussten und fahrlässigenVerhalten des Benachteiligtes gestammt hat.

Abhilfemassnahme

Abhilfemassnahme

Sie können sich mit ihrer Bemerkung und ihren Probleme an den Mitarbeiter unseres Hotels wenden, und darüber schreiben sie uns eine E-mail in die info@wellamarin.hu E-mail Adresse. Sie können die rechtsverfolgungen Möglichkeiten des Anwenders vor dem Gericht nach dem Info Gesetzbuch üben. Sie wenden sich mit dem abhilfemaßnahmenden Problemen und der Möglichkeiten an den National Datenschutz und Informationsfreiheit Amt. 

National Datenschutz und Informationsfreiheit Amt:
Adresse:1125 Budapest, Szilágyi Erzsébet Laubengang 22/c.
Telefonnummer:+36 1 391-1400
Fax:+36 1 391-1410
E-mail:ugyfelszolgalat@naih.hu
Webseite:www.naih.hu

Die obene Tabelle erhaltet Informationen auch übern dem Fersehenschirm. Die Tabelle ist nach recht und link bewegend übersichtig.