8621 Zamárdi, Eötvös u. 15/1.   |   +36 84 545 800   |   info@wellamarin.hu

Deutsch
Verschließung

Allgemeine GESCHäFTSBEDINGUNGEN

Die Wirksamkeit vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf die durch das Hotel Wellamarin****Superior - betrieben durch Wellamarin Kft. - gewährten Dienstleistungen. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch die Wellamarin Kft. im Namen von Hotel Wellamarin****Superior veröffentlicht mit dem Hinweis, dass die Hotel- und sonstigen Dienstleistungen durch Wellamarin Kft. gewährleistet werden und alle Rechte ihr zustehen, bzw. alle Verbindlichkeiten von ihr zu tragen sind. Die individuellen Bedingungen sind kein Bestandteil vorliegender AGB. Vorliegende AGB schließen sonstige, spezielle Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Organisatoren gegebenenfalls unter anderen, dem gegebenen Geschäft entsprechenden Bedingungen nicht aus.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ANGABEN DER DIENSTLEISTER

NameWellamarin Kft.
Anschrift8621 Zamárdi, Eötvös utca 15/1.
Telefon+36 84 545 800
Fax+36 84 545 020
E-Mail-Adresseinfo@wellamarin.hu 
Webseitewww.wellamarin.de

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2. VERTRAGSPARTNER

a)Die gewährleistete Dienstleistung nimmt der Gast in Anspruch.
b)Inwiefern die Bestellung der Dienstleistungen unmittelbar durch den Gast dem Dienstleister zugesandt wird, wird der Gast der Vertragspartner sein. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinschaftlich - insofern sich die Bedingungen erfüllen - Vertragsparteien (nachfolgend Parteien) genannt.
c)Inwiefern die Bestellung der Dienstleistungen durch eine dritte Person (nachfolgend Vermittler genannt) im Auftrag des Gasts dem Dienstleister zugesandt wird, werden die Bedingungen durch die Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und Vermittler geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertritt.

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3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS, BUCHUNG, ÄNDERUNG, MITTEILUNGSPFLICHT

a)Nach der Anfrage - mündlich oder schriftlich - von Gast sendet der Dienstleister allenfalls ein schriftliches Angebot. Inwiefern keine dinghafte Bestellung innerhalb von 48 Stunden nach der Zusendung des Angebots abgeschickt wird, erlischt die Angebotsbindung des Dienstleisters.
b)Der Vertrag kommt durch die Buchung vom Gast - schriftlich, mündlich, online, per E-Mail oder Fax - und durch die schriftliche Bestätigung vom Dienstleister zustande und gilt als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag.
c)Die mündlich mitgeteilte Buchung, Vereinbarung, Abänderung oder deren mündliche Bestätigung vom Dienstleister gilt als kein Vertrag.
d)Bei einer persönlich abgegebenen Bestellung durch den Gast oder Vermittler unterzeichnet der Gast oder der Vermittler vor Ort die gedruckte Anforderungskarte über die bestellten Dienstleistung. Die Bestätigung vom Dienstleister erfolgt durch die Unterzeichnung des Mitarbeiters der Rezeption, die als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag gilt.
e)Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterkunft ist zeitlich befristet.
f)Verlässt der Gast endgültig das Zimmer vor dem festgelegten Zeitraum, steht der vollständige Gegenwert der im Vertrag bestimmten Dienstleistung dem Dienstleister zu. Das vor dem festgelegten Zeitraum vakante Zimmer darf der Dienstleister wieder verwerten.
g)Zur Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunft durch Gast ist die vorläufige Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. In diesem Fall hat der Dienstleister Möglichkeit, um die Entrichtung der bereits erfüllten Dienstleistungen zu ersuchen.
h)Die Vertragsanpassung und/oder Ergänzung bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Der Vertragspartner ist allenfalls verpflichtet, alle angeforderten Abänderungen gegen die Bestellung, bzw. die Bestätigung des Dienstleisters zu melden.
i)Parteien können vom Vertrag durch fallweise Vereinbarung abweichen. In dem Fall wird das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien durch die fallweise Vereinbarung bestimmt.

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4. STORNOBEDINGUNGEN:

a)Hat das Hotel im Angebot anders nicht bestimmt, kann die Unterkunft ohne Konventionalstrafe bis zum 7. Tag vor der Ankunft abgesagt werden.
b)Der Gast kann die Buchung nach der Zusendung der Bestätigung vom Dienstleister von dem 6. Tag bis zum 2. Tag vor der Ankunft gegen Konventionalstrafe in einer Höhe von 30% des Gesamtpreises - aber mindestens in einer Höhe, die dem Preis für 1 Tag entspricht - ändern oder absagen.
c)Sagt der Gast die Buchung nach der Zusendung der Bestätigung vom Dienstleister innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft ab oder der Gast „no show” ohne Bescheid ausbleibt, steht eine Konventionalstrafe in einer Höhe von 100% des Gesamtpreises dem Dienstleister zu.
d)Bei einer früheren Abreise wird 100% der übrigen Kosten in Rechnung gestellt.
Andere Bestimmungen gelten zum Stornobedingungen in den begünstigten Zeiträumen, bzw. bei der Kategorie von „bestem Preis“ wie folgt:
e)Der Gast kann die Buchung nach der Zusendung der Bestätigung vom Dienstleister bis zum 21. Tag vor der Ankunft ohne Konventionalstrafe ändern oder absagen.
f)Der Gast kann die Buchung nach der Zusendung der Bestätigung vom Dienstleister von dem 20. Tag bis zum 8. Tag vor der Ankunft gegen Konventionalstrafe in einer Höhe von 50% des Gesamtpreises - aber mindestens in einer Höhe, die dem Preis für 1 Tag entspricht - ändern oder absagen.
g)Sagt der Gast die Buchung nach der Zusendung der Bestätigung vom Dienstleister innerhalb von 7 Tagen vor der Ankunft ab oder der Gast „no show” ohne Bescheid ausbleibt, steht eine Konventionalstrafe in einer Höhe von 100% des Gesamtpreises dem Dienstleister zu.
h)Bei einer früheren Abreise wird 100% der übrigen Kosten in Rechnung gestellt.
Begünstigte Zeiträume:
Die begünstigten Zeiträume werden auf der Webseite von Hotel Wellamarin****Superior aufgewiesen, über die Sie sich hier informieren können. Die sog. „bester Preis“ Kategorien werden auf der Webseite des Dienstleisters www.wellamarin.de veröffentlicht. Diese Abänderung bezieht sich ausschließlich auf die Reduzierung der bestellten Dienstleistung. Beabsichtigt der Gast oder der Vermittler so zu ändern, dass er mehr Dienstleistung bestellt, hat er dazu Möglichkeit, wenn der Dienstleister über freie Unterkunft verfügt.

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 5. DER DIENSTLEISTER BIETET DEN GÄSTEN DIE FOLGENDEN LEISTUNGEN AN

Unterkunft
Restaurant
Innen- und Außenerlebnisbecken (im Sommer)
Sauna
Dampfbad
Infrasauna
Eishöhle
Aromazimmer, Tepidarium
Massage, Teilmassage
Kosmetik
Animation
Spielhaus
Konditionierungsraum
Fitness
Squash
Bowling
Veräußerung von Kosmetikartikeln und Waschsachen, bzw. Frottierwaren
Fahrradverleih
Parkplatz draußen ohne Überwachung, aber mit Videoüberwachung
Alle Gäste dürfen die Dienstleistungen nur auf eigene Verantwortung in Anspruch nehmen. Für Beschädigung infolge nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch haftet Wellamarin Kft. nicht.

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6. QUALITÄT DER DIENSTLEISTUNG

Der Dienstleister gewährleistet die Leistungen entsprechend den vorgeschriebenen Anforderungen nach den Rechtsvorschriften, in dem ihm zumutbaren höchsten beruflichen Niveau.

7.INANSPRUCHNAHME UND VORAUSSETZUNGEN DER DIENSTLEISTUNG

a)Die Wohneinheiten stehen am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr (in der Sommersaison und Hauptsaison ab 15:00) zur Verfügung (Check in) der Gäste. Der Parkplatz und der Wellnessbereich stehen ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Die Wohneinheit am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr, der Wellnessbereich bis 12:00 Uhr, der Parkplatz bis 12:30 Uhr steht  zur Verfügung.
b)Abhängig von der aktuellen Kapazität sichert das Hotel gegen Entgelt die Möglichkeit zur früheren Ankunft und späteren Abreise anhand der Abstimmung in der Rezeption.
c)Der aufgerechnete Preis bei früherer Ankunft und späterer Abreise beinhaltet außerdem der Unterkunft auch die Benutzung des Wellnessbereiches und des inneren Parkplatzes ab dem Zeitpunkt der früheren Ankunft, bzw. bis zum Zeitpunkt der späteren Abreise.
d)Kommt der Gast am Tag der Ankunft bis 18:00 Uhr nicht an und über die spätere Ankunft keine Information gibt, gilt als „no show” Ausbleiben ohne Bescheid und steht eine Konventionalstrafe in einer Höhe von 100% des Gesamtpreises dem Dienstleister zu. Der Dienstleister ist berechtigt, die Buchung zu löschen.

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8. PREISE

a)Die Zimmerpreise werden bei der Pforte ausgehangen, bzw. auf der Webseite http://www.nethotelbooking.net/Hotel/wellamarin/ veröffentlicht.
b)Die Preislisten von weiteren Dienstleistungen sind im gegebenen Bereich (Scala Restaurant, Bohém Bowling Café, Black &Orange Wellness, Goblen Grill) ausgehangen.
c)Der Gast erhält über die Preise der Dienstleistungen vor der Dienstleistungserbringung bei der Rezeption.
d)Der Dienstleister darf die angekündigten Preise ohne vorherigen Bescheid verändern. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Webseite: http://www.wellamarin.hu
e)Bei der Angabe der Preise wird auch der gültige Steuerinhalt (Umsatzsteuer - ÁFA, Fremdenverkerssteuer - IFA) bezeichnet. Die veröffentlichten Preise beinhalten die gesetzlichen USt., aber die Fremdenverkerssteuer nicht. Die Fremdenverkerssteuer ist vor Ort zu bezahlen. Die Mehrlasten infolge der Abänderung der wirksamen Steuergesetz (ÁFA, IFA) werden nach vorläufiger Bekanntgabe auf den Vertragspartner abgeschoben.
f)Der Dienstleister vorbehaltet das Recht zur Preisänderung oder sonstiger Abänderung wegen Rechnungs-, Erfassungs- bzw. eindeutigem Fehler.

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9. ANGEBOT, ERMÄßIGUNG

a)Die Angebote stehen - ausgenommen der täglichen Zimmerpreise - nur in einer beschränkten Zimmerkapazität zur Verfügung.
b)Die aktuellen Angebote, Ermäßigungen, Promotionen werden auf der Webseite geworben.
c)Die angekündigten Ermäßigungen beziehen sich stets auf individuelle Buchung, wenn der Dienstleister ausdrücklich anders nicht kommuniziert.
d)Die angekündigten Ermäßigungen können mit anderen Ermäßigungen nicht zusammengezogen werden, wenn der Dienstleister ausdrücklich anders nicht kommuniziert.
e)Der Vorzugspreis gilt stets im Verhältnis zur Vakanz.
f)Bei der Anfrage und Buchung hat der Gast voraus zu informieren, wenn er über Ermäßigungskarte, Gutschein usw. verfügt.

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10. HAUSTIERE

Im Hotel sind die Haustiere nicht erlaubt. Wir danken für Ihr Verständnis.

11. ZAHLUNG, GARANTIE

a)Die Dienstleistungen können vor Ort mit Bargeld, Bankkarte, SZÉP-Karte, Erzsébet-Bon oder durch Überweisung bezahlt werden. Weitere Informationen über die Széchenyi Erholungskarte finden Sie auf der Webseite der die Karte ausgebenden Bank.
b)Bei Geldüberweisung - insofern keine andere Vereinbarung mit dem Dienstleister besteht - muss der Gegenwert der bestellten Dienstleistungen durch den Gast spätestens zwei Bankarbeitstage vor der Ankunft auf das Konto vom Hotel überwiesen werden.
c)Zur Gewährleistung der individuellen Zimmerbuchung ist erforderlich, 500% des Gesamtwertes, aber mindestens der Preis von 1 Tag, als Anzahlung durch Überweisung, mit Bargeld oder mit SZÉP-Karte zu bezahlen. Die Zimmerbuchung kann auch mit den Bankkartendaten gesichert werden. In dem Fall wird die Karte innerhalb der Frist zur Anzahlung mit dem Betrag der Anzahlung vom Dienstleister belastet.

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12. ABLEHNUNG DER VERTRAGSERFÜLLUNG, ERLÖSCHEN DER LEISTUNGSPFLICHT

a)Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Unterkunft fristlos zu kündigen und die Erfüllung abzulehnen, wenn:
der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer oder die Wohneinheit nicht bestimmungsgemäß benutzt,
der Gast die Vorschriften zur Sicherheit und Ordnung nicht einhaltet, sich mit den Mitarbeiter verwerflich, grob verhält, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sich bedrohlich, ausfällig, unannehmbar verhält,
der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet,
der Vertragspartner die Anzahlungspflicht nach dem Vertrag rechtzeitig nicht erfüllt.
b)Inwiefern sich der Vertrag infolge „höherer Gewalt” nicht erfüllt, erlischt der Vertrag.  

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13. KRANKHEIT, TOD DES GASTES

a)Inwiefern der Gast während dem Zeitraum der Unterkunft krank wird und selbst nicht verfahren kann, bittet der Dienstleister für den Gast um ärztliche Hilfe bei einem lokalen medizinischen Institut.
b)Bei der Krankheit/dem Tod des Gastes erhebt der Dienstleister auf Kostenkompensation gegen den Angehörigen, Erben oder Rechnungszahler des Kranken/des Verstorbenen Anspruch. Die Kostenkompensation bezieht sich auf die eventuellen medizinischen und Verfahrenkosten; auf den Gegenwert der vor dem Hinscheid in Anspruch genommenen Leistungen; auf die eventuellen Beschädigungen der Anlagen und Gegenstände.  

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14. GARANTIE AUF UNTERKUNFT

a)Inwiefern der Dienstleister die im Vertrag bestimmten Leistungen infolge eigenes Fehlers (z.B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme) nicht erfüllen kann, ist er verpflichtet, für die Unterkunft des Gasts zu sorgen.
b)Der Dienstleister verpflichtet ist:
die im Vertrag bestimmten Leistungen, für die bestätigten Preise, für den bestimmten Zeitraum - oder bis zur Aufhebung der Behinderung - in einem anderen Hotel - gleiche oder höhere Kategorie zu sichern/zu bieten. Die Mehrkosten des ersetzenden Hotels hat der Dienstleister zu tragen.
dem Gast kostenlosen Transfer zum Umzug und eventuell zum Rückumzug zu sichern.
c)Inwiefern der Dienstleister die Verbindlichkeiten restlos erfüllt hat und der Gast das gebotene Hotel akzeptiert hat, kann der Vertragspartner nachträglich keinen Schadenersatz anfordern. 

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15. RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS

a)Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Anlagen des Hotels bestimmungsgemäß zu benutzen - welche zur üblichen Dienstleistung gehören und stehen unter keinen speziellen Bedingungen.
b)Es besteht die Möglichkeit, über die Erfüllung der gewährten Dienstleistungen während dem Aufenthalt Beschwerde zu erheben. Der Dienstleister verpflichtet sich, die während diesem Zeitraum bescheinigt zugesandten Beschwerden (oder durch ihn in Protokoll gestellten) zu behandeln.
c)Das Recht zur Beschwerde erlischt bei der Abreise. 

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16. VERBINDLICHKEITEN DES VERTRAGSPARTNERS

a)Der Gast hat bei der Ankunft den Meldeschein mit den Personalien auszufüllen und einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) je Zimmer dem Rezeptionist vorzulegen.
b)Der Vertragspartner hat den Gegenwert der im Vertrag bestimmten Dienstleistungen bis zur bestimmten Frist und durch die bestimmte Art zu zahlen.
c)Der Gast hat dafür zu sorgen, dass sich das zu seiner Verantwortung gehörende Kind unter 14 Jahren unter seine Aufsicht im Zimmer, Suiten und öffentliche Bereiche aufhält. 
d)Der Gast darf keine eigene Speise und kein eigenes Getränk in das Hotel und in die gastronomischen Einheiten mitbringen. 

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17. SCHADENERSATZPFLICHT DES VERTRAGSPARTNERS

Der Gast haftet für die Schäden und Nachteile, welche er oder sein Begleiter, eine zu seiner Verantwortung gehörende Person dem Dienstleister oder einer dritten Person verursacht hat. Die Verantwortung besteht auch dann, wenn der Verletzte berechtigt ist, den Schadenersatz direkt beim Dienstleister zu beanspruchen.

18. RECHTE DES DIENSTLEISTERS

Inwiefern der Gast seiner Pflicht zur Entrichtung der Gebühren der in Anspruch genommenen oder bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen unter Vertragsstrafe gehörenden Dienstleistungen nicht nachkommt, steht dem Dienstleister zur Sicherung der Forderung Pfandrecht bezüglich der im Hotel befindlichen Mobilien des Gasts zu.

19. VERBINDLICHKEIT DES DIENSTLEISTERS

Der Dienstleister verpflichtet ist:

a)die im Vertrag bestellte Unterkunft und Dienstleistung gemäß den gültigen Vorschriften, Standard zu erbringen
b)die Beschwerde zu prüfen und erforderliche Maßnahme zur Behandlung des Problems durchzuführen, welche der Schriftform bedürfen.  

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20. SCHADENERSATZPFLICHT DES DIENSTLEISTERS

a)Der Dienstleister haftet für alle dem Gast verursachten Schäden, die innerhalb der Anlage, infolge Fehler des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter erfolgen haben.
b)Die Verantwortung des Dienstleisters erstreckt sich auf die Schadensereignisse nicht, die wegen einem unabwendbaren Grund - außerhalb der Mitarbeiter und der Gäste des Dienstleisters - erfolgt haben oder die selbst der Gast verursacht hat.
c)Der Dienstleister kann im Hotel Räume bestimmen, wo der Eintritt verboten ist. Für die Schäden, die in diesen Räumen erfolgt haben, haftet der Dienstleister nicht.
d)Der Gast hat den eventuellen Schaden unverzüglich im Hotel zu melden und alle erforderlichen Daten zur Verfügung des Hotels zu stellen, welche zur Klärung des Schadensereignis, zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls, zum polizeilichen Verfahren erforderlich sind.
e)Der Dienstleister haftet auch für die Schäden, die den Verlust oder Untergehen der Sachen des Gasts verursachen, wenn der Gast diese Sachen in den vom Dienstleister bestimmten Räumen gelagert haben oder der Gast diese Sachen einem zuständigen Mitarbeiter des Dienstleister übergeben hat.
f)Der Dienstleister haftet für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld, wenn er die Sache zur Bewahrung ausdrücklich übernommen hat oder der Schaden durch einem Grund erfolgt wurde, für den der Dienstleister gemäß den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall hat der Gast den Schaden zu beweisen.
g)Die Höhe des Schadensersatzes beträgt: Zimmerpreis von 1 Tag x 50, außer wenn der Betrag des Schadens niedriger ist.  

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21. VERSCHWIEGENHEIT

a)Die vom Gast oder Vermittler zur Verfügung des Dienstleisters gestellten Personalien im Rahmen freiwilliger Datenbereitstellung werden vertraulich behandelt; sie werden ausschließlich zur Identifizierung des Gasts und des Vermittlers, bzw. zur Vertragserfüllung benutzt.
b)Der Gast und der Vermittler nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister zur Geltendmachung seines Anspruchs gegenüber dem Gast und Vermittler berechtigt ist, die Personalien zu benutzen; bzw. für die Organe nach der Rechtsvorschrift die Personalien übergeben darf.
c)Der Dienstleister hat während der Erfüllung der im Vertrag bestimmten Verbindlichkeit entsprechend der Verordnungen des Gesetzes Nr. LXIII von 1992 über den Datenschutz und entsprechend der bezüglichen inneren Regeln des Vertragspartners - inwiefern über die Regeln der Vertragspartner dem Dienstleister Bescheid gibt - zu verfahren.
d)Der Dienstleister verfährt nach den Bestimmungen der Datenverarbeitungserklärung. 

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22. VIS MAJOR

Die Gründe oder Umstände (wie zum Beispiel: Krieg, Brandfall, Überschwemmung, Wetternöte, Stromausfall, Demonstration), welche die Parteien nicht kontrollieren/steuern können und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (höhere Gewalt), entheben die Parteien der Erfüllung ihrer Pflicht - bis der Umstand besteht. Parteien sind damit einverstanden, alle zumutbaren Sorgfalt zu machen, damit die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieses Grunds und Umstands je niedrig ist, und den verursachten Schaden oder die Verzögerung schnellstmöglich zurechtzumachen.

23. ANZUWENDENDES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT

Bei allfälligen Streiten bezüglich des Vertrags ist das Recht gemäß dem Ort der Dienstleistung maßgebend und das Gericht gemäß dem Ort der Dienstleistung ist zuständig. Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und des Vertragspartner sind die Verordnungen der ungarischen Rechtsvorschriften maßgebend.